Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für private Haushalte (BEG EM)
Machen Sie jetzt Ihr Wohneigentum zukunftsfest und sich gleichzeitig unabhängig von fossilen Brennstoffen und künftigen Kostensteigerungen – dabei unterstützt Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Zuschüssen und Ergänzungskrediten für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.- Wer wird gefördert?
Hauseigentümerinnen und -eigentümer - Was wird gefördert?
Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Fachplanung und Baubegleitung - Wie wird's gefördert?
Zuschuss, Kredit
Der Heizungstausch und die Sanierung Ihres Gebäudes lohnen sich für Sie als Hauseigentümerin und Hauseigentümer. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt Sie dabei mit zinsverbilligten Krediten sowie mit Investitionszuschüssen.
Neue Konditionen im Überblick:
Übersicht Förderung Einzelmaßnahmen BEG EMDas förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 € (brutto) und für Maßnahmen im Bereich Heizungsoptimierung bei 300 € (brutto).
1 Effizienzbonus für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel.
2 20 % bis 31.12.2028, ab 2029 Reduzierung um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre; Klimageschwindigkeitsbonus wird nur für selbstnutzende Eigentümer und nicht für Wärmepumpen-Hybridsysteme gewährt (Beibehaltung von einem fossilen Anteil); Bonus wird für Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder für den Austausch von Gas- oder Biomasseheizungen älter als 20 Jahre (seit Inbetriebnahme) gewährt. Nach dem Austausch der Heizung darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
3 Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €.
4 Für Biomasseheizungen Zuschlag i.H.v. 2.500 €, wenn ein Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m³ eingehalten wird (vorbehaltlich Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026).
5 Selbstnutzende Wohneigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.
6Bei wasserstofffähigen Heizungen sind lediglich die Investitionsmehrkosten förderfähig. Investitionsmehrkosten sind die zusätzlichen Kosten für die Errichtung einer Gas-Brennwertheizung, die bauartbedingt zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden kann gegenüber einer Gas-Brennwertheizung, die bauartbedingt nicht mit 100 % Wasserstoff betrieben werden kann. Als Investitionsmehrkosten werden pauschal 5 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt. Wasserstofffähige Heizungen sind förderfähig, wenn sie mit grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden (Direktbezug) oder in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet gemäß § 71 k GEG liegen.
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