neue Bundesförderung 2026
Wichtige Information zur Förderung
Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) vorübergehend ausgesetzt.
Die Förderung steht voraussichtlich ab dem 21.07.2026 wieder zur Verfügung. Aktuell überarbeiten wir diese Seite und ergänzen sie zeitnah um alle relevanten Informationen zu den neuen Förderbedingungen.
Bitte beachten Sie:
Während der Übergangsphase können bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr, weiterhin Anträge nach den bisherigen Förderbedingungen gestellt werden – vorausgesetzt, es liegt bereits eine gültige BzA-ID vor.
Neue Förderanträge ohne bestehende BzA-ID sind erst wieder ab dem 21.07.2026 im Rahmen der aktualisierten Förderregelungen möglich.
Ab Juli 2026 wird die Förderung sozialer gestaltet, wobei Haushalte mit geringem Einkommen bis zu 80 % Förderung erhalten können, beginnend mit einer Basisförderung von 30%. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt schrittweise bis 2030 auf 28.000 €.
Zusätzlich wird der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch fossiler Heizungen reduziert. Ein neuer Kinderbonus erhöht die Einkommensgrenze für Familien mit Kindern. Die BEG unterstützt den Austausch alter fossiler Heizungen gegen erneuerbare Heizsysteme mit bis zu 80 % Zuschuss, um die Klimaziele zu erreichen. Die Liste der förderfähigen Anlagen wurde nicht geändert. Eine Förderung beim Austausch einer vorhand. Wärmepumpe (installiert nach dem 01.01.2008) wird es ab 01/2027 nicht mehr geben.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.






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