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 © Bosch Thermotechnik GmbH, Buderus Deutschland
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Update 8.9.2023: Mit einer deutlichen Mehrheit hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen

Update 8.9.2023: Mit einer deutlichen Mehrheit hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen (679 abgegebene Stimmen, 399 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen). Der nächste Schritt steht nun Ende September an, dann muss das Gesetz noch durch den Bundesrat.

Damit beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung niemand überfordert wird, gibt es Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70 Prozent. Die Fristen im GEG sind abgestimmt auf die geplanten Vorgaben für die Erstellung von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz. Eigentümer:innen können beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen. Bestehende Öl- und Gasheizungen sind nicht von der Regelung betroffen und können weiter genutzt werden.


Update 3.7.2023: Am Freitag hat die Bundesregierung den überarbeiteten Gesetzesentwurf für das GEG vorgelegt, in dieser Woche soll die Novelle final verabschiedet werden. Doch die Änderungen zu den vorherigen Entwürfen sind so weitreichend, dass sich Ernüchterung breit macht: Der Abschied von Gasheizung und Ölheizung lässt wohl noch sehr lange auf sich warten. So sehen die geplanten Regelungen aus:
  • Die Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien (65-Prozent-Regel) soll erst gelten, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das soll in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern Mitte 2026 der Fall sein und in kleineren Kommunen bis Mitte 2028.
  • Holzheizungen sind in Altbau und Neubau erlaubt, ohne Einschränkungen.
  • Pauschale Übergangsfrist bei jedem Heizungstausch: Beim Heizungstausch darf für bis zu fünf Jahre eine Heizung mit fossilem Brennstoff eingebaut werden (Gas- oder Ölheizung).
  • Sogar neue Ölheizungen bleiben erlaubt, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
  • Die im Gesetz verankerte Pflichtberatung beim Einbau einer fossilen Heizung darf nicht nur von Energieberatern, sondern auch von Installateuren und Schornsteinfegern durchgeführt werden.
  • Prüfung- und Optimierungsanforderungen für Wärmepumpen und ältere Heizungsanlagen sollen nur für Gebäude ab sechs Wohneinheiten gelten
  • Kostenverteilung MIeter/Vermieter: Wird die Gasheizung künftig mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben, müssen Mieter die hohen Brennstoffkosten allein tragen.

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