Pflicht Heizungs-Check: So lassen Sie die Gasheizung überprüfen
Zuerst die Fakten: Wer ist wozu wann verpflichtet?
Den Text der EnSimiMaV "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" finden Sie hier.
- Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit maximal 5 Wohneinheiten mit Gasheizung (Erdgas): Bis zum 30.9.2024 müssen Eigentümer eine Heizungsprüfung durchführen und die Heizung optimieren lassen. Durchgeführt werden kann der Heizungs-Check von Heizungsbetrieben, Schornsteinfegern und Energieberatern.
- Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohneinheiten mit Gasheizung (Erdgas): Ein hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung sind Pflicht bis zum 30.9.2024.
- Mehrfamilienhäuser ab 10 Wohneinheiten mit Gasheizung (Erdgas): Ein hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung sind Pflicht bis zum 30.9.2023.
Was genau muss bei der Gasheizung überprüft werden?
Laut Verordnung müssen folgende Punkte geprüft werden:
- Sind die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert?
- Muss die Heizung hydraulisch abgeglichen werden?
- Sind effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt?
- Muss eine Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden?
Und was genau muss bei der Gasheizung optimiert werden?
- Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen
- Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und eine Information des Betreibers, insbesondere zu Sommerabschaltungen, Urlaubsabsenkungen und Anwesenheitssteuerungen
- Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz
- Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz
- Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern
- Information des Eigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen
Eigentümer:innen können ein schon lange bekanntes Angebot für diese gesetzlich vorgeschriebene Heizungsprüfung nutzen, den sogenannten Heizungs-Check, den viele Heizungsbetriebe anbieten.
Was kostet ein Heizungs-Check?
Die Kosten für einen Heizungs-Check belaufen sich auf etwa 150 bis 250 Euro. Durch einen effizienteren Betrieb der Gasheizung lassen sich diese Kosten wieder einsparen.
Wie lange dauert ein Heizungs-Check?
Die Überprüfung der Heizung dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde. Das Ergebnis muss schriftlich festgehalten werden.
Was passiert bei einem Heizungs-Check? Was wird überprüft?
- Bewertung der Gasheizung / Gastherme
- Abgasverluste: Je niedriger die Verluste, umso niedriger auch die Heizkosten.
- Wärmeverluste des Heizkessels: Geprüft wird, ob der Kessel an der Oberfläche Wärme abgibt.
- Ventilationsverluste werden bei Stillsand des warmen Kessels über die Abgasanlage ermittelt.
- Brennwertnutzung: Anhand von Typenschild und Herstellerunterlagen wird geprüft, ob sich die Gasheizung für die Brennwertnutzung eignet. Auch darüber lassen sich Einsparungen realisieren.
- Dimensionierung des Heizkessels: Ein überdimensionierter Heizkessel arbeitet nicht optimal. Eine Überdimensionierung liegt vor, wenn der eingestellte Leistung 50 Prozent über der Heizlast liegt.
- Prüfung der Heizungsregelung
- Bewertung und Prüfung der Warmwasserbereitung
- Bewertung der Wärme- und Warmwasserverteilung
- Prüfung der Heizungspumpe
- Prüfung der Rohrleitungsdämmung
- Prüfung der Systemtemperaturen
- Prüfung der Heizkörperthermostate bzw. Raumregler bei einer Fußbodenheizung
- Prüfung der Nutzung erneuerbarer Energien
--> Gut zu wissen: Wer sich nach dem Heizungs-Check für eine Optimierung der Heizung entscheidet, kann dafür eine Förderung beantragen.
Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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